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Stiftungen

Errichtung für gemeinnützige und private Zwecke

Stiftungen sind dauerhafte Einrichtungen zur Verwirklichung bestimmter Zwecke. Sie bieten sowohl für gemeinnützige als auch für private Ziele einzigartige Möglichkeiten der Vermögensgestaltung.

Arten von Stiftungen

Gemeinnützige Stiftung
Verfolgt ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke und ist steuerbefreit.
Steuerbefreiung
Spendenabzugsfähigkeit
Gesellschaftliche Anerkennung
Familienstiftung
Dient privaten Zwecken, insbesondere der Versorgung von Familienmitgliedern über Generationen.
Vermögenserhalt
Generationenübergreifend
Erbersatzsteuer alle 30 Jahre

Voraussetzungen für eine Stiftung

Die drei Säulen einer Stiftung
1

Stiftungsvermögen

Ausreichendes Grundstockvermögen zur dauerhaften Zweckerfüllung (meist mind. 50.000 €)

2

Stiftungszweck

Klar definierter, dauerhaft verfolgbarer und rechtlich zulässiger Zweck

3

Organisation

Geeignete Organisationsstruktur mit Vorstand und ggf. weiteren Organen

Steuerliche Aspekte

Gemeinnützige Stiftung
Steuerbefreiungen
  • • Körperschaftsteuer
  • • Gewerbesteuer
  • • Grundsteuer (teilweise)
Zuwendungen
  • • Spenden sind abzugsfähig
  • • Zustiftungen begünstigt
  • • Erbschaftsteuerbefreiung
Familienstiftung
Steuerpflicht
  • • Körperschaftsteuerpflichtig
  • • Gewerbesteuerpflichtig
  • • Erbersatzsteuer alle 30 Jahre
Vorteile
  • • Thesaurierung möglich
  • • Gestaltungsspielräume
  • • Vermögensschutz

Der Gründungsprozess

1. Vorbereitung und Konzeption
Definition des Stiftungszwecks
Festlegung der Vermögensausstattung
Entwicklung der Organisationsstruktur
Erstellung der Stiftungssatzung
2. Errichtung und Anerkennung
Notarielle Beurkundung des Stiftungsgeschäfts
Antrag auf staatliche Anerkennung
Prüfung durch die Stiftungsaufsicht
Eintragung ins Stiftungsverzeichnis
3. Operative Phase
Bestellung des Vorstands
Vermögensübertragung auf die Stiftung
Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Laufende Verwaltung und Berichtspflichten

Wichtige Überlegungen vor der Gründung

Unwiderruflichkeit: Eine Stiftung kann grundsätzlich nicht aufgelöst werden

Mindestausstattung: Das Vermögen muss zur dauerhaften Zweckerfüllung ausreichen

Aufsicht: Stiftungen unterliegen der staatlichen Stiftungsaufsicht

Kosten: Laufende Verwaltungskosten müssen berücksichtigt werden

Meine Leistungen

Umfassende Beratung zur Stiftungsform
Entwicklung der optimalen Stiftungsstruktur
Erstellung der Stiftungssatzung
Notarielle Beurkundung des Stiftungsgeschäfts
Begleitung des Anerkennungsverfahrens
Beratung zu steuerlichen Aspekten
Laufende stiftungsrechtliche Betreuung

Verwirklichen Sie Ihre Ziele mit einer Stiftung

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob eine Stiftung das richtige Instrument für Ihre Ziele ist.

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