Stiftungen
Errichtung für gemeinnützige und private Zwecke
Stiftungen sind dauerhafte Einrichtungen zur Verwirklichung bestimmter Zwecke. Sie bieten sowohl für gemeinnützige als auch für private Ziele einzigartige Möglichkeiten der Vermögensgestaltung.
Arten von Stiftungen
Voraussetzungen für eine Stiftung
Stiftungsvermögen
Ausreichendes Grundstockvermögen zur dauerhaften Zweckerfüllung (meist mind. 50.000 €)
Stiftungszweck
Klar definierter, dauerhaft verfolgbarer und rechtlich zulässiger Zweck
Organisation
Geeignete Organisationsstruktur mit Vorstand und ggf. weiteren Organen
Steuerliche Aspekte
Steuerbefreiungen
- • Körperschaftsteuer
- • Gewerbesteuer
- • Grundsteuer (teilweise)
Zuwendungen
- • Spenden sind abzugsfähig
- • Zustiftungen begünstigt
- • Erbschaftsteuerbefreiung
Steuerpflicht
- • Körperschaftsteuerpflichtig
- • Gewerbesteuerpflichtig
- • Erbersatzsteuer alle 30 Jahre
Vorteile
- • Thesaurierung möglich
- • Gestaltungsspielräume
- • Vermögensschutz
Der Gründungsprozess
Wichtige Überlegungen vor der Gründung
• Unwiderruflichkeit: Eine Stiftung kann grundsätzlich nicht aufgelöst werden
• Mindestausstattung: Das Vermögen muss zur dauerhaften Zweckerfüllung ausreichen
• Aufsicht: Stiftungen unterliegen der staatlichen Stiftungsaufsicht
• Kosten: Laufende Verwaltungskosten müssen berücksichtigt werden
Meine Leistungen
Verwirklichen Sie Ihre Ziele mit einer Stiftung
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob eine Stiftung das richtige Instrument für Ihre Ziele ist.
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